Weiterbildungspflicht und Rezertifizierung
Normen, Rechtsprechung und Technik ändern sich laufend. Deshalb ist Sachkunde bei Sachverständigen kein einmaliger Nachweis, sondern eine dauerhafte Pflicht.
Pflicht für öffentlich bestellte Sachverständige
Die Sachverständigenordnungen der Kammern verpflichten öffentlich bestellte Sachverständige, sich im Sachgebiet fortzubilden und ihre Sachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Kammer kann entsprechende Nachweise verlangen – spätestens bei der Verlängerung der befristeten Bestellung.
Rezertifizierung nach ISO/IEC 17024
Zertifikate nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind befristet und werden während der Laufzeit überwacht. Zur Rezertifizierung sind in der Regel Nachweise über Fortbildungen, über laufende Gutachtentätigkeit und teils über erstellte Gutachten vorzulegen. Einzelheiten legt das Zertifizierungsprogramm der jeweiligen Stelle fest – Grundlagen im Ratgeber ISO 17024.
Was als Weiterbildung zählt
Anerkannt werden typischerweise Fachseminare und Lehrgänge, Fachtagungen, Lehr- und Vortragstätigkeit sowie Veröffentlichungen im Sachgebiet. Wichtig ist der fachliche Bezug: Ein allgemeines Marketing-Seminar ersetzt keine Fortbildung zu neuen Normen oder zur aktuellen Rechtsprechung.
Themen, die Sie im Blick haben sollten
Je nach Fachgebiet gehören dazu neue Fahrzeugtechnik wie Hochvolt-Systeme und Assistenzsysteme, Änderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung, neue Normen im Bauwesen, die Rechtsprechung zur Schadenregulierung und zur Sachverständigenvergütung sowie Datenschutz bei der Gutachtenerstellung.
Nachweise sauber dokumentieren
Führen Sie eine laufende Liste mit Datum, Veranstalter, Thema und Umfang und bewahren Sie Teilnahmebescheinigungen auf. Das erspart Stress bei Verlängerung oder Rezertifizierung. Für das Gold-Siegel auf expertenbase.de werden jährliche Weiterbildungsnachweise geprüft.
Häufige Fragen
Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach den Sachverständigenordnungen der Kammern dazu verpflichtet. Für zertifizierte Sachverständige ist die Fortbildung Voraussetzung der Rezertifizierung.
Das legt die Zertifizierungsstelle fest; üblich ist eine Laufzeit von fünf Jahren mit Überwachung während der Laufzeit.
Fachseminare, Lehrgänge, Fachtagungen, Lehr- und Vortragstätigkeit sowie Veröffentlichungen mit fachlichem Bezug zum Sachgebiet.
Mit einer laufenden Liste aus Datum, Veranstalter, Thema und Umfang sowie den Teilnahmebescheinigungen.
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