Versicherungsgutachter und Schadenregulierung
Nach einem Schaden schickt die Versicherung oft einen eigenen Gutachter. Wer versteht, in wessen Auftrag er arbeitet, trifft bessere Entscheidungen.
Für wen Versicherungsgutachter arbeiten
Versicherungsgutachter werden vom Versicherer beauftragt oder sind dort angestellt. Sie stellen Umfang und Höhe eines Schadens fest, prüfen die Deckung und liefern die Grundlage für die Regulierung. Ihr Auftraggeber ist die Versicherung – das ist legitim, sollte aber allen Beteiligten bewusst sein.
Haftpflichtschaden: Sie wählen selbst
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Lage eindeutig: Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt. Den Gutachter der Gegenseite müssen Sie nicht akzeptieren. Details in den Ratgebern Gutachter nach dem Unfall und Kosten eines Kfz-Gutachtens.
Eigene Versicherung: das Sachverständigenverfahren
Bei der eigenen Versicherung – Kasko, Wohngebäude, Hausrat – beauftragt meist der Versicherer den Gutachter. Sind Sie mit dessen Feststellungen nicht einverstanden, sehen viele Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Die Feststellungen sind dann in der Regel für beide Seiten verbindlich. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie einen Streit eskalieren.
Der Beruf
Versicherungsgutachter kommen aus den jeweiligen Fachgebieten – Kfz-Technik, Bauwesen, Elektrotechnik, Brandursachen. Viele arbeiten im Schadenaußendienst der Versicherer, andere als selbstständige Sachverständige mit Versicherern als Stammkunden. Die Qualifikationswege entsprechen denen anderer Sachverständiger, siehe Sachverständiger werden.
Tipps für Geschädigte
Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos, lassen Sie nichts reparieren, bevor der Zustand festgehalten ist, und unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor der Schaden vollständig bekannt ist. Geprüfte Versicherungsexperten finden Sie im Fachbereich Versicherung.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nein – Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei der eigenen Versicherung beauftragt meist der Versicherer; bei Streit greift oft das Sachverständigenverfahren.
Ein in vielen Versicherungsbedingungen vorgesehenes Verfahren, in dem jede Seite einen Sachverständigen benennt und bei Uneinigkeit ein Obmann entscheidet. Die Feststellungen sind in der Regel verbindlich.
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Er arbeitet im Auftrag der Versicherung. Das ist zulässig, bedeutet aber, dass er nicht Ihr Interessenvertreter ist.
Weiterlesen
Sachverständiger werden
Voraussetzungen, Wege zur Bestellung und der Aufbau der eigenen Sichtbarkeit.
Ratgeber lesen →Beruf Kfz-Sachverständiger
Aufgaben, Ausbildung, Einkommen und Einstieg.
Ratgeber lesen →Beruf Immobiliengutachter
Qualifikation, Bewertungsverfahren und Zertifizierungswege.
Ratgeber lesen →Alle Experten-Ratgeber
Geprüfte Sachverständige finden
Qualifikationen, hinterlegte Nachweise und verifizierte Bewertungen – bundesweit, kostenlos für Auftraggeber.