Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – auch das Gutachten. Trotzdem lohnt es sich zu verstehen, wie das Honorar entsteht.
Wie das Honorar berechnet wird
Anders als bei Rechtsanwälten gibt es für Kfz-Sachverständige keine gesetzliche Gebührenordnung. Üblich ist eine Abrechnung nach der Schadenhöhe: Je höher der ermittelte Reparaturaufwand, desto höher das Grundhonorar. Dazu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrtkosten, Schreibarbeit und Ausfertigungen.
In der Praxis liegt ein vollständiges Schadengutachten meist zwischen 400 und 900 Euro. Bei kleineren Schäden ist der Anteil des Grundhonorars entsprechend geringer, bei Totalschäden oder aufwendigen Wertermittlungen kann es deutlich darüber liegen. Der Bundesgerichtshof hat die Abrechnung nach Schadenhöhe grundsätzlich als zulässig bestätigt.
Wer die Kosten trägt
War der Unfall unverschuldet, gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen – Sie müssen nicht den nehmen, den die Versicherung vorschlägt. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Prüfdienst arbeitet nicht in Ihrem Interesse.
Bei Teilschuld wird das Honorar in aller Regel entsprechend der Haftungsquote geteilt. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, tragen Sie die Kosten selbst; ob Ihre Kaskoversicherung sie übernimmt, hängt vom Vertrag ab – häufig beauftragt die Kaskoversicherung stattdessen einen eigenen Gutachter.
Bagatellgrenze: wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung die Gutachterkosten verweigern und auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt verweisen. Die Rechtsprechung zieht diese Bagatellgrenze meist bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Das Problem: Ob der Schaden darunter liegt, wissen Sie erst nach der Begutachtung. Bei sichtbar geringen Kratzern ist ein Kostenvoranschlag der sichere Weg, bei allem darüber das Gutachten.
Ein Gutachten kann auch mehr als ein Kostenvoranschlag: Es dokumentiert den Vorschaden, ermittelt Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert und hält den Zustand beweissicher fest. Diese Positionen tauchen in keinem Werkstattangebot auf, machen aber oft einen erheblichen Teil Ihres Anspruchs aus.
Wenn die Versicherung kürzt
Kürzungen an Sachverständigenhonoraren sind verbreitet, besonders bei den Nebenkosten. Sie müssen das nicht hinnehmen: Maßgeblich ist, ob Sie als Laie die Höhe des Honorars erkennen konnten – nicht, ob die Versicherung sie für angemessen hält. Lassen Sie die Kürzung im Zweifel anwaltlich prüfen; auch diese Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite.
Häufige Fragen
Ja. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten eines qualifizierten Gutachters erstatten, auch wenn sie Ihnen einen eigenen Prüfdienst angeboten hat.
Üblich sind 400 bis 900 Euro für ein vollständiges Schadengutachten. Die Höhe richtet sich vor allem nach der ermittelten Schadenhöhe, hinzu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Ausfertigung.
Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Darunter verweisen Versicherungen meist auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt und erstatten das Gutachten nicht.
Nein. Lassen Sie das Fahrzeug unbedingt bis zur Besichtigung im Schadenzustand. Nach einer Reparatur lässt sich der Schadenumfang nicht mehr beweissicher feststellen, und Ihr Anspruch wird schwer durchsetzbar.
Weiterlesen
Gutachter nach einem Unfall
Die richtige Reihenfolge in den ersten Stunden nach dem Schaden.
Ratgeber lesen →Verkehrswertgutachten für Immobilien
Kosten, Ablauf und wann ein Kurzgutachten nicht ausreicht.
Ratgeber lesen →Bauschäden und Baumängel
Feuchtigkeit, Risse, Schimmel – und wie Sie Beweise sichern.
Ratgeber lesen →Alle Experten-Ratgeber
Geprüfte Sachverständige finden
Qualifikationen, hinterlegte Nachweise und verifizierte Bewertungen – bundesweit, kostenlos für Auftraggeber.