Zertifizierter Kfz-Sachverständiger: Wege und Nachweise
Kaum ein Sachverständigenbereich ist so groß wie der Kfz-Bereich – und kaum einer so unübersichtlich, was die Titel angeht. Hier die Nachweise, die tatsächlich etwas aussagen.
Zwei völlig verschiedene Tätigkeiten
Im Kfz-Bereich werden zwei Tätigkeiten oft verwechselt. Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich „TÜV" – dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure durchführen, die bei einer Überwachungsorganisation tätig sind. Dafür gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen.
Schaden- und Wertgutachten nach einem Unfall sind dagegen eine freie Tätigkeit. Die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger" ist hier nicht geschützt. Umso wichtiger sind nachprüfbare Qualifikationsnachweise.
Die anerkannten Nachweise
Öffentliche Bestellung und Vereidigung: Die Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige unter anderem für das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Voraussetzung ist eine Sachkundeprüfung vor einem Fachgremium.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024: Mehrere akkreditierte Zertifizierungsstellen – darunter die Personenzertifizierungen großer Prüforganisationen – zertifizieren Kfz-Schadengutachter. Mehr im Ratgeber ISO 17024.
Verbandsanerkennung: Berufsverbände vergeben eigene Anerkennungen. Deren Aussagekraft hängt von den Aufnahmekriterien des jeweiligen Verbands ab.
Typische Vorbildung
Die meisten Kfz-Sachverständigen kommen aus dem Kfz-Handwerk mit Meisterprüfung oder aus einem Ingenieurstudium der Fahrzeugtechnik. Dazu kommen Lehrgänge in Schadenkalkulation, Bewertung, Rechtsgrundlagen und Gutachtenerstellung sowie mehrjährige Praxis. Den Weg in den Beruf beschreibt der Ratgeber Kfz-Sachverständiger werden.
Worauf Unfallgeschädigte achten sollten
Fragen Sie nach Bestellung oder Zertifikat mit Fachgebiet, nach Berufshaftpflicht und nach Erfahrung mit Ihrem Fahrzeugtyp – bei Elektrofahrzeugen etwa mit Hochvolt-Komponenten. Geprüfte Kfz-Sachverständige finden Sie im Fachbereich Kfz & Unfall.
Häufige Fragen
Nein, nicht für Schaden- und Wertgutachten. Geschützt sind Zusätze wie „öffentlich bestellt und vereidigt" und akkreditierte Zertifizierungen.
Nein. Die Hauptuntersuchung ist amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieuren vorbehalten, die dafür eigene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Meist eine Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder ein Ingenieurstudium der Fahrzeugtechnik, ergänzt um Fachlehrgänge und mehrjährige Praxis.
Die öffentliche Bestellung durch eine IHK oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Stelle.
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Öffentlich bestellt und vereidigt
Was der Titel bedeutet – und was er von anderen Nachweisen unterscheidet.
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