Online-Bewertungen für Sachverständige: mehr Vertrauen, rechtssicher
Bewertungen sind für Auftraggeber das wichtigste Entscheidungskriterium neben der Qualifikation. Gleichzeitig ist der Umgang mit ihnen seit 2022 deutlich strenger geregelt.
Warum Bewertungen so viel Gewicht haben
Die meisten Auftraggeber beauftragen einen Sachverständigen nur einmal im Leben. Sie können Qualität nicht selbst beurteilen und verlassen sich auf die Erfahrungen anderer. Gleichzeitig nutzt Google Anzahl, Aktualität und Durchschnitt der Bewertungen als Signal für die lokale Suche.
So bekommen Sie mehr echte Bewertungen
Der beste Zeitpunkt ist direkt nach Übergabe des Gutachtens, wenn der Auftraggeber zufrieden ist. Senden Sie einen direkten Link zur Bewertungsseite – jeder zusätzliche Klick kostet Bewertungen. Fragen Sie alle Auftraggeber, nicht nur die, bei denen Sie mit Lob rechnen: Eine gezielte Auswahl verzerrt das Bild und ist bei manchen Plattformen untersagt.
Was rechtlich verboten ist
Seit Mai 2022 verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausdrücklich, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben und Bewertungen zu kaufen. Wer Bewertungen anzeigt, muss zudem angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von echten Kunden stammen.
Auch Gegenleistungen für Bewertungen – Rabatte, Gutscheine – sind heikel: Sie müssen offengelegt werden und verstoßen bei Google gegen die Richtlinien. Auf expertenbase.de werden deshalb nur Bewertungen veröffentlicht, deren Absender per E-Mail bestätigt wurde.
Auf Kritik richtig reagieren
Antworten Sie sachlich, zeitnah und ohne Details aus dem Auftrag preiszugeben. Sie unterliegen dem Datenschutz, und Gutachteninhalte gehören nicht in eine öffentliche Antwort. Eine souveräne Antwort auf eine negative Bewertung überzeugt Mitlesende oft mehr als zehn positive Bewertungen.
Wann sich Bewertungen entfernen lassen
Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig, auch wenn sie hart ausfallen. Anders ist es bei nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren. Solche Bewertungen können Sie beim Plattformbetreiber beanstanden. Dieser muss den Fall prüfen und den Bewertenden zur Stellungnahme auffordern.
Häufige Fragen
Ja. Die Bitte um eine ehrliche Bewertung ist erlaubt und üblich. Verboten sind gefälschte oder gekaufte Bewertungen.
Das ist riskant. Gegenleistungen müssen offengelegt werden und verstoßen gegen die Richtlinien von Google. Besser ist eine einfache, persönliche Bitte mit direktem Link.
Sachlich, zeitnah und ohne Auftragsdetails preiszugeben. Bedanken Sie sich für die Rückmeldung, stellen Sie falsche Tatsachen ruhig richtig und bieten Sie ein Gespräch an.
Bei falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder wenn der Bewertende nie Kunde war, können Sie die Bewertung beim Plattformbetreiber beanstanden. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen in der Regel zulässig.
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